Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Bonn: DSGVO-Auskunftsanspruch nicht ausgeschlossen, auch wenn Daten Anfragendem bereits bekannt sind

Ein: DSGVO-Auskunftsanspruch ist nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil dem Anfragenden die Informationen bekannt sind (LG Bonn, Beschl. v. 24.05.2022 - Az.: 9 O 158/21).

Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung machte die Klägerin u.a. einen DSGVO-Auskunftsanspruch geltend. Die Beklagte wandte ein, dass der Anspruch bereits erfüllt sei, da die Daten bereits bekannt seien.

Dies sei für eine Erfüllung nicht ausreichend, so das LG Bonn in einem Hinweisbeschluss:

"So ist für die Kammer nicht nachvollziehbar, dass die Beklagte (...), die die Abrechnung betreffenden personenbezogenen Daten der Klägerin (Krankenversicherungsdaten, Rechnungen, Zahlungen und Zahlungsdaten) im Sinne der DSGVO beauskunftet haben. Schreiben der Klägerin an die Beklagten und umgekehrt sind grundsätzlich ihrem gesamten Inhalt nach als personenbezogene Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DS-GVO anzusehen.

Dass die Schreiben und Rechnungen der Klägerin bereits bekannt sind, schließt für sich genommen den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nicht aus. Sofern die Beklagten die erteilte Auskunft beschränkt auf die Behandlungsunterlagen als vollständig bezeichnen, sind, wie klägerseits zu Recht beanstandet, die Abrechnungsdaten nicht erfasst, gleichwohl jedoch zu beauskunften. Vor dem Hintergrund dieses Fehlverständnisses kommt es nicht darauf an, dass die Beklagte (...) die Auskunft als vollständig bezeichnet (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2021 - VI ZR 576/19 -)."

Rechts-News durch­suchen

01. Dezember 2025
Ein Betroffener hat keinen Anspruch auf weitere Ermittlungen, wenn die Datenschutzbehörde keinen Datenschutzverstoß feststellen kann.
ganzen Text lesen
01. Dezember 2025
Auch bei Identitätsdiebstahl müssen bei einer DSGVO-Auskunft alle verknüpften Daten offengelegt werden, da sie als personenbezogene Daten des Opfers…
ganzen Text lesen
27. November 2025
Ein Streamingdienst-Nutzer hat Anspruch auf DSGVO-Schadensersatz, weil seine Daten durch einen Auftragsverarbeiter der Plattform illegal ins Darknet…
ganzen Text lesen
21. November 2025
Beim Bonitätsscore muss offengelegt werden, welche Daten wie gewichtet wurden, nicht aber der zugrundeliegende Algorithmus.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen