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Kategorie: Onlinerecht

VG Mainz: DSGVO-konforme Forderungsabtretung eines Tierarztes an ärztliche Verrechnungsstelle

Die Abtretung einer Arzt-Forderung an eine ärztliche Verrechnungsstelle ist auch ohne Einwilligung des Kunden erlaubt. Als Rechtsgrund für die Übertragung kommen der geschlossene Vertrag (Art. 6 Abs.1 b DSGVO) und die berechtigten Interessen (Art. 6 Abs.1 f) DSGVO) in Betracht (VG Mainz, Urt. v. 20.02.2020 - Az.: 1 K 476/19.MZ).

Der Kläger war Tierarzt und hatte mit der ärztlichen Verrechnungsstelle einen Kontrakt geschlossen, dass die Forderung abgetreten wird, sobald der Kunde mit der Bezahlung in Verzug ist. Die Parteien hatten zu diesem Zweck eine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung geschlossen.

Der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI)  sah hierin einen DSGVO-Verstoß und sprach eine Verwarnung aus. Der Mediziner erhob dagegen Klage, weil er sein Handeln für gerechtfertigt hielt.

Das VG Mainz bewertete die Aktivitäten des Arztes für rechtmäßig und vom geltendes Datenschutzrecht gedeckt.

Bis die ärztliche Verrechnungsstelle die Forderung als eigene ausgebe, liege eine Auftragsdatenverarbeitung vor. Daher hätten die Parteien zurecht eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen.

Sobald die Rechte an der Verbindlichkeit auf die Verrechnungsstelle übergangen seien, sei die Datenverarbeitung durch Art. 6 Abs.1 b) DSGVO (Verarbeitung zu Vertragszwecken) und Art. 6 Abs.1 f) DSGVO (berechtigte Interessen) gerechtfertigt. Denn die Bezahlung der offenen Forderungen sei eine Pflicht aus dem geschlossenen Arzt-Kontrakt. 

Durch die Forderungsabtretung sei auch keine Zweckänderung nach Art. 6 Abs.4 DSGVO eingetreten.

Es habe auch keiner ausdrücklichen Zustimmung des Kunden bedurft, da dies nur notwendig gewesen wäre, wenn es sich bei den Informationen um Gesundheitsdaten gehandelt habe. Im vorliegenden Fall beträfen die Daten jedoch die Gesundheit des behandelten Tieres und nicht des Halters, sodass es sich um keine Gesundheitsdaten handeln würde.

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