Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Durch Gewinnspiel "erkaufte" Online-Kundenbewertungen sind rechtswidrig

Es ist irreführend, mit Kundenbewertungen zu werben, die Personen für die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben haben (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 16.05.2019 - Az.: 6 U 14/19).

Die Parteien, die beide Whirlpools vertrieben, stritten über Online-Bewertungen, die durch ein Preisausschreiben veranlasst wurden.

Die Beklagte veranstaltete auf Facebook  ein Gewinnspiel, bei dem ein Whirlpool zu gewinnen war. Dort hieß es:

„Wie Du gewinnen kannst? Ganz einfach: Diesen Post liken, kommentieren, teilen; unsere Seite liken oder bewerten. Jede Aktion erhält ein Los und erhöht Deine Gewinnchance!“ 

Mit den so erlangten Bewertungen warb sie umfangreich, u.a. auf Google My Business, Facebook und 11880.com.

Das OLG Frankfurt a.M. stufte dies als wettbewerbswidrig ein.

Denn durch die Bewerbung der Bewertungen werde der Eindruck erweckt, dass diese frei und unabhängig von Dritten abgegeben worden seien. In Wahrheit sei jedoch davon auszugehen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Bewertungen nur deshalb abgegeben wurde, weil die Bewerter durch die Gewinnspielteilnahme "belohnt" wurden.

Es liege auf der Hand, so das Gericht weiter, dass Bewertungen aus Anlass des Gewinnspiels eher positiv ausfallen würden. Es handle sich damit zwar um keine "bezahlte" Empfehlung im eigentlichen Sinne. Gleichwohl seien die Bewertungen nicht als objektiv anzusehen.

Die Besucher, die sich die Bewertungen anschauen würden, erhielten den irreführenden Eindruck, es handle sich hingegen um neutrale Einschätzungen.

Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Umstand, dass für die Gewinnspielteilnahme die Abgabe einer Bewertung nicht zwingend erforderlich gewesen sei, sondern es genügt habe, die Facebook-Seite der Beklagten bzw. das Gewinnspiel-Posting zu liken, zu kommentieren oder zu teilen. Denn ein Nutzer, der seine Gewinnchancen erhöhen wolle, werde aller Voraussicht alle Teilnahmemöglichkeiten wahrnehmen, um seine  der nach Möglichkeit alle von mehreren oder allen Aktionen Gebrauch machen, die ein Los einbringen. Insofern werde er nicht nur kommentieren, sondern auch gleichzeitig eine Bewertung vornehmen.

Rechts-News durch­suchen

05. Mai 2026
Greifautomaten mit "Mystery Packs" gelten als Gewinnspiel und dürfen nicht in einem 24-Stunden-Automatenkiosk aufgestellt werdeb,
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen
27. April 2026
Wett-Vorbereitungsterminals zählen als Wettgeräte und müssen daher in die zulässige Höchstzahl der Wettbüros eingerechnet werden.
ganzen Text lesen
20. April 2026
Ein Verbraucher kann von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Anbietern die Erstattung verlorener Glücksspiel-Einsätze verlangen, wenn die…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen