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Kategorie: Onlinerecht

AG Düsseldorf: DVD-Nutzungsrechte erlauben nicht, P2P-Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen

Ein Rechteinhaber, der lediglich die Video- und DVD-Nutzungsrechte eingeräumt bekommen hat, kann keine P2P-Urheberrechtsverletzungen verfolgen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(AG Düsseldorf, Urt. v. 13.01.2015 - Az.: 57 C 10172/14).

Urheberrechtsverletzungen im P2P-Bereich kann nur dasjenige Unternehmen verfolgen, das auch die entsprechenden ausschließlichen Rechte erhalten hat. Im vorliegenden Fall berief sich die Klägerin auf Video- und DVD-Nutzungsrechte und sah durch die P2P-Veröffentlichung eines Films ihre Interessen verletzt.

Das AG Düsseldorf lehnte die Klage ab. Das Unternehmen sei nicht berechtigt, die Verstöße zu verfolgen.

In dem Lizenzvertrag würden lediglich die Rechte für den Bereich Videos und DVD übertragen. Es heiße in dem Kontrakt ausdrücklich:

"Internet Rights are excluded and stay solely with Licensor".

P2P-Urheberrechtsverletzungen könne die Klägerin daher nicht verfolgen, da ihre die entsprechenden Rechte fehlten.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung liegt auf einer Linie mit der des AG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 31.10.2014 - Az.: 36a 202/13).

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