Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OVG Hamburg: E-Mail benötigt für wirksame Schriftform elektronische Signatur

Verlangt ein Auszubildender von seinem Arbeitgeber, nach Beendigung der Lehrzeit weiter beschäftigt zu werden, muss dieses Verlangen dem Arbeitgeber schriftlich zugehen. Hierfür reicht eine E-Mail nicht aus, so das OVG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile fehlende-schriftform-bei-der-bitte-um-weiterbeschaeftigung-per-e-mail-ohne-elektronische-signatur-8-bf-272-09-oberverwaltungsgericht-hamburg-20100115.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 15.01.2010 - Az.: 8 Bf 272/09).

Ein Auszubildender verlangte von seinem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung auch nach dem Ende seiner Lehrzeit. Er schrieb dazu seinem Chef eine entsprechende E-Mail.

Der Arbeitgeber lehnte ab, weil er keine freien Stellen hatte. Zudem wies er darauf hin, dass dem Verlangen bereits formal die notwendige Schriftform fehle, da eine einfache E-Mail nicht ausreichend sei.

Das OVG Hamburg bestätigte diese Ansicht.

Durch die E-Mail sei nicht die erforderliche Schriftform gewahrt worden. Nur wenn der Auszubildende eine digitale Signatur verwendet hätte, wäre sie rechtsgültig gewesen.


Rechts-News durch­suchen

17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen