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Kategorie: Onlinerecht

LG München I: Eingesetzter Cookie-Banner auf Focus.de rechtswidrig

Der in der Vergangenheit eingesetzte Cookie-Banner auf Focus.de war rechtswidrig, da er durch seine Ausgestaltung keine wirksame Einwilligung des Users ermöglichte (LG München I, Urt. v. 29.11.2022 - Az.: 33 O 14766/19).

Die Ausgestaltung des Cookie-Banners war wie folgt: Auf der Startseite erschienen die Auswahl "Akzeptieren"  und "Einstellungen". Bei Anklicken des Buttons "Akzeptieren"  willigte der User in die umfangreiche Datenverarbeitung und Datenanalyse durch Drittunternehmen ein. Bei Aufruf von "Einstellungen" war dem Nutzer hingegen eine individuelle Einstellung für mehr als 100 Drittanbieter möglich. Zudem waren die Schaltflächen "Alle akzeptieren“  und "Auswahl speichern“  waren optisch hervorgehoben. Die Möglichkeit "alle ablehnen“  hingegen war in blasser Schrift in der rechten oberen Ecke des Fensters platziert. 

Das LG München I ging bei dieser Ausgestaltung von keiner wirksamen Einwilligung des Surfers aus und bewertete das Cookie-Banner daher als rechtswidrig.

Es fehle an einer informierten und freiwilligen Erklärung, so die Richter:

"Als freiwillig kann die Einwilligung nur dann betrachtet werden, wenn die betroffene Person tatsächlich eine Wahlmöglichkeit hat, d.h. auch ohne Nachteile auf die Erteilung der Einwilligung verzichten kann (...). Dies ist angesichts des Aufbaus der von der Beklagten verwendeten CMP nicht der Fall. 

So kann auf der ersten Seite der CMP (,,,), lediglich die Einwilligung in vollem Umfang erteilt oder durch Betätigung der Schaltfläche „Einstellungen“ eine gesonderte Auswahl getroffen werden. Dabei ist die Schaltfläche .Akzeptieren“ nochmals durch die blaue Markierung besonders in den Vordergrund gerückt, so dass für den Nutzer offensichtlich ist, dass deren Betätigung die schnellste Möglichkeit darstellt, die Webseite zu nutzen.

Bereits der Umstand, dass ein Besucher die Webseite der Beklagten nicht ohne weitere Interaktion mit der CMP nutzen kann, spricht gegen eine freiwillige Entscheidung.

Zudem ist auf der ersten Ebene der CMP allein aus dem Fließtext ersichtlich, dass die Einwilligung auch abgelehnt werden kann. Ob eine Ablehnung mit Nachteilen oder Mehraufwand verbunden ist, kann der Nutzer dagegen nicht erkennen."

Und weiter:

"Jedenfalls ist eine Verweigerung der Einwilligung erst nach Betätigung der Schaltfläche „Einstellungen“ auf einer zweiten Ebene der CMP möglich und damit mit mehr Aufwand als das bloße .Akzeptieren“ der Datenverarbeitung verbunden.

Zwar erscheint der damit beschriebene Aufwand als verhältnismäßig gering. Gleichwohl ist ein solcher zusätzlicher Aufwand angesichts der im Internet gerade üblichen Schnelligkeit und geringen Aufmerksamkeit der Nutzer nicht unerheblich. Dabei ist ferner zu berücksichtigen, dass auf der zweiten Ebene der CMP die Vielzahl von Einstellungsmöglichkeiten zu einer weiteren Erschwerung der Einwilligungsverweigerung führt. Denn auch hier wird wiederum die Schaltfläche „Alle Akzeptieren“ sowohl aufgrund der farblichen Gestaltung als auch durch ihre Positionierung und Größe nochmals hervorgehoben, während die Schaltfläche „alle ablehnen“ in Größe und Gestaltung dagegen unauffällig gehalten ist. Eine sachliche Rechtfertigung für die unterschiedliche Behandlung der Wahlmöglichkeiten „Einwilligung erteilen“ und „Einwilligung verweigern“ ist weder vorgetragen noch ersichtlich."

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die vorliegende Entscheidung ist weit über den Einzelfall bedeutsam, da die vom Gericht zu beurteilende Cookie-Ausgestaltung dem Branchen-Standard des Interactive Advertising Bureau (IAB Transparency and Consent Framework (TCF) ) entsprach und somit von einer Vielzahl von Webseiten eingesetzt wird.

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