Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

KG Berlin: Einwilligungsklausel in Telefonwerbung setzt Nennung der Produktgattung voraus

Das KG Berlin <link http: www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de jportal portal t bs page _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 29.10.2012 - Az.: 5 W 107/12) hat entschieden, dass eine Einwilligungsklausel in Telefonwerbung nur dann erlaubt ist, wenn sie die Produktgattung, für die geworben werden soll, nennt.

Das verklagte Unternehmen verwendete ein Einwilligungsklausel für Telefonwerbung, in der nicht die Produktgattung (hier: Telekommunikationsdienstleistungen) bezeichnet wurde. Deswegen sei die Regelung intransparent und somit unwirksam.

Dem Unternehmen war in der Vergangenheit gerichtlich verboten worden, Verbraucher ohne Einwilligung anzurufen. Es liege nun ein schuldhafter Verstoß gegen dieses Verbot vor, weil die Firma nicht die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt habe.

Um den Vorwurf der Fahrlässigkeit auszuschließen, reiche es nicht aus, bei zugekauften Werbeeinwilligungen sich auf die Erklärungen des jeweiligen Adresshändlers zu verlassen. Dies gelte auch dann, wenn es sich bei den Adresshändlern um "renommierte Listeigner" handle.

Rechts-News durch­suchen

27. April 2026
Wett-Vorbereitungsterminals zählen als Wettgeräte und müssen daher in die zulässige Höchstzahl der Wettbüros eingerechnet werden.
ganzen Text lesen
20. April 2026
Ein Verbraucher kann von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Anbietern die Erstattung verlorener Glücksspiel-Einsätze verlangen, wenn die…
ganzen Text lesen
23. März 2026
Deutsche Gerichte sind zuständig, wenn ein Spieler von Deutschland aus online spielt und Verluste erleidet und später ein Inkasso-Unternehmen diese…
ganzen Text lesen
29. Januar 2026
Lootboxen in FIFA sind kein verbotenes Glücksspiel, da der Spielerfolg vor allem vom Können und nicht vom Zufall abhängt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen