Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Erneute Anlage einer Amazon-Produktbeschreibung irreführend

Die erneute Anlage einer Amazon-Produktbeschreibung durch einen Verkäufer ist irreführend und stellt somit einen Wettbewerbsverstoß dar <link http: www.online-und-recht.de urteile erneute-anlage-einer-amazon-produktbeschreibung-irrefuehrend-und-somit-wettbewerbswidrig-oberlandesgericht-hamm-20170112 _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 12.01.2017 - Az.: 4 U 80/16).

Ein Amazon-Verkäufer hatte für Produkte, die bereits bei Amazon gelistet waren, einfach eine neue Produktbeschreibung eröffnet anstatt sich - wie üblich - an die bestehenden Artikel anzuhängen.

Das OLG Hamm stufte dies als wettbewerbswidrige Irreführung ein.

Denn durch die Neuanlage werde der irreführende Eindruck erweckt, das beworbene Produkt sei nur über die Beklagte erhältlich und keinen weiteren Anbieter, was aber unzutreffend sei.

Der Verbraucher gehe nämlich davon aus, dass er bei Aufruf des gewünschten Produktes alle Verkäufer aufgelistet erhalte. Bei der neu angelegten Produktbeschreibung werde nur die Beklagte gelistet, während es in Wahrheit noch andere Verkäufer gebe.

Hierin liege eine Irreführung, die wettbewerbswidrig sei.

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
§ 19 AGG zählt nicht zu den Verbraucherschutzgesetzen im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes.
ganzen Text lesen
15. Oktober 2026
Wer eine Führerscheinausbildung als kostenlos bewirbt, aber anschließend versteckte Kosten auferlegt, wirbt irreführend und begeht einen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen