Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Fahrschule darf Bezeichnung "Grundgebühr" bei Preisen verwenden

Eine Fahrschule darf bei ihren Preisen auch die Bezeichnung "Grundgebühr" wählen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.08.2015 - Az.: 6 W 91/15).

Die verklagte Fahrschule hatte u.a. für einen Teil ihrer Preise die Bezeichnung "Grundgebühr" gewählt. Die Klägerin sah darin eine Irreführung, da der Eindruck erweckt würde, es handle sich bei dem Wert um eine bei allen Fahrschulen gleich hohe und nicht verhandelbare Position.

Dieser Argumentation folgte das OLG Düsseldorf nicht.

Es gebe keine Erkenntnis, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Bezeichnung "Grundgebühr" auf diese Weise verstehen würden. Bereits im allgemeinen Sprachgebrauch werde der Ausdruck "Gebühr" in weitem Umfang auch im Zusammenhang mit privatrechtlichen Vertragsverhältnissen verwendet, so z.B. bei "Bankgebühren", "Telefongebühren“, "Stornogebühren" oder "Ticketgebühren“. zu erwähnen.

Gerade bei Preisen, die sich aus einem festen Grundbestandteil und variablen Zusatzkosten zusammensetzten, sei die Bezeichnung "Grundgebühr" durchaus naheliegend.

Eine Irreführung sei daher nicht erkennbar.

Andere Gerichte sehen dies anders und bejahen hingegen einen Wettbewerbsverstoß. So hat z.B. das LG Wiesbaden <link http: www.online-und-recht.de urteile bezeichnung-anmeldegebuehr-fuer-fahrschule-leistungen-irrefuehrend-landgericht-wiesbaden-20141219 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.12.2014 - Az.: 13 O 38/14) eine Rechtsverletzung für den Begriff "Anmeldegebühr" bejaht.

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
§ 19 AGG zählt nicht zu den Verbraucherschutzgesetzen im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes.
ganzen Text lesen
15. Oktober 2026
Wer eine Führerscheinausbildung als kostenlos bewirbt, aber anschließend versteckte Kosten auferlegt, wirbt irreführend und begeht einen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen