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Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: Fehlerhafte Datenschutzerklärung zum Facebook Like Button kein Wettbewerbsverstoß

Eine fehlerhafte Datenschutzerklärung zum Facebook Like Button ist keine Wettbewerbsverletzung und kann daher nicht abgemahnt werden <link http: www.online-und-recht.de urteile falsche-angaben-zum-facebook-plugin-stellen-keinen-wettbewerbsverstoss-dar-landgericht-frankfurt_am-20141016 _blank external-link-new-window>(LG Frankfurt a.M., Urt. v. 16.10.2014 - Az.: 2-03 O 27/14).

Die Parteien betrieben beide Online-Shops.

Der Kläger beanstandete u.a. die Datenschutzerklärung auf der Seite des Beklagten, wo es hieß:

"Weitergabe personenbezogener Daten
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht Ausgenommen hieran sind lediglich unsere Dienstleistungspartner, die wir zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigen In diesen Fällen beachten wir strikt die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Umfang der Datenübermittlung beschrankt sich auf ein Mindestmaß."

Der Beklagte setzte auf seiner Webseite den Like Button von Facebook ein. Der Kläger sah daher die Datenschutzerklärung als fehlerhaft an, da durch das Plug-In auch ungewollt Daten an Facebook übertragen würden.

Das LG Frankfurt a.M. hat die Frage, ob die eingesetzte Datenschutzerklärung nun fehlerhaft ist oder nicht, im Ergebnis offen gelassen. Denn es fehle bereits an einem Wettbewerbsverstoß. <link http: www.gesetze-im-internet.de tmg __13.html _blank external-link-new-window>§ 13 TMG, der hier einschlägig sei, sei keine wettbewerbsbezogene Norm, so dass das Wettbewerbsrecht nicht zur Anwendung komme.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Frage, ob Datenschutzverletzungen einen Wettbewerbsverstoß begründen, ist weiterhin höchstrichterlich nicht geklärt.

Das KG Berlin <link http: www.datenschutz.eu urteile facebook-button-gefaellt-mir-in-keinem-fall-ein-wettbewerbsverstoss-kammergericht-berlin-20110429.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 29.04.2011 - Az.: 5 W 88/11)  ist der Meinung, dass der Facebook-Button "Gefällt mir" in keinem Fall ein Wettbewerbsverstoß ist. Das OLG Hamburg <link news fehlende-datenschutzbelehrung-auf-webseite-ist-wettbewerbsverstoss.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.06.2013 - Az.: 3 U 26/12) hingegen bejaht die Wettbewerbsbezogenheit.

Auch die sonstige instanzgerichtliche Rechtsprechung entscheidet uneinheitlich. So gibt es Gerichte, die einen Wettbewerbsverstoß ablehnen (z.B. KG Berlin, Beschl. v. 29.04.2011 - Az.: 5 W 88/11; LG Frankfurt a.M., MMR 2001, 259 [259 f.]. Jedoch gibt es genauso viel Rechtsprechung, die bei Datenschutzverletzungen ein wettbewerbswidriges Handeln bejahen (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2007, 330 [331]; LG Stuttgart, DuD 1999, 294 [294]).

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