Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Bremen: Gescheiterte Rufnummern-Portierung ermöglicht außerordentliche Kündigung

Die gescheiterte Portierung einer Rufnummer begründet ein außerordentliches Kündigungsrecht (AG Bremen, Urt. v. 30.08.2012 - Az.: 9 C 173/12).

Die Klägerin, ein Telekommunikationsunternehmen, begehrte die Begleichung offener Verbindungsentgelte. Der Beklagte verweigerte jedoch die Zahlung, weil trotz Antragstellung die Klägerin eine Übernahme der Rufnummer nicht durchgeführt habe.

Ein solches Verhalten berechtige den Kunden zur außerordentlichen Kündigung, so dass er grundsätzlich ab diesem Zeitraum keine Entgelte schulde. Entsprechend Treu und Glauben müsse er jedoch die Leistungen bezahlen, die er in Anspruch genommen habe. Da der Beklagte über das Festnetz diverse Telefonate in das Ausland und in fremde Netze geführt habe, könne er sich nicht gleichzeitig auf das Vorliegen eines Zurückbehaltungsrechts berufen. Denn dies würde ein widersprüchliches und rechtsmissbräuchliches Verhalten darstellen.

Rechts-News durch­suchen

03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Bewusst unvollständige Online-Berichte wirken wie falsche Tatsachen und verletzen das Persönlichkeitsrecht.
ganzen Text lesen
01. Juni 2026
TikTok gestaltet sein Meldeformular für rechtswidrige Inhalte nicht benutzerfreundlich im Sinne des DSA.
ganzen Text lesen
29. Mai 2026
Käufer bleiben auf dem Schaden sitzen, wenn sie eine manipulierte Rechnung bezahlen. Eine einfache Transportverschlüsselung reicht für die Übersendung…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen