Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

VG Hamburg: Handelskammer unterliegt nicht Veröffentlichungspflichten des Hamburgischen Transparenzgesetzes

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit heute veröffentlichtem Urteil vom 18. September 2017 die Klage eines Bürgers sowie eines eingetragenen Vereins abgewiesen, mit der die Feststellung einer Verpflichtung der Handelskammer Hamburg begehrt wurde, sich dem Informationsregister nach dem Transparenzgesetz anzuschließen und dort Informationen nach Maßgabe der Regelungen des Transparenzgesetzes einzustellen.

Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Handelskammer unterliegt nicht den Veröffentlichungspflichten des Hamburgischen Transparenzgesetzes

Zur Begründung führt das Verwaltungsgericht u.a. aus, dass die Handelskammer keine veröffentlichungspflichtige Behörde im Sinne des Transparenzgesetzes sei. Die Vorschriften des Transparenzgesetzes seien in der Zusammenschau so zu verstehen, dass sich der Anwendungsbereich der Veröffentlichungspflicht für Behörden nur auf solche in Rechtsträgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg erstrecke. Hierzu zählt die Handelskammer Hamburg nicht.

Urt. v. 23.10.2017 - Az.: 17 K 273/15

Quelle: Pressemitteilung des VG Hamburg v. 23.10.2017

Rechts-News durch­suchen

23. September 2026
Weil Google Standortdaten intransparent erhoben und länger als nötig gespeichert hat, hat die irische Datenschutzbehörde ein DSGVO-Bußgeld in Höhe von…
ganzen Text lesen
23. September 2026
Wer wegen einer verschwundenen Einsatzakte Schmerzensgeld fordert, hat keinen Anspruch, wenn die DSGVO auf diese Akten gar nicht anwendbar ist.
ganzen Text lesen
21. September 2026
Einfache PDF-Scans, die lediglich Bilder der Dokumente enthalten und keinen Text, sind kein echtes maschinenlesbares Format im Sinne von Art. Art. 20…
ganzen Text lesen
18. September 2026
Der BGH fragt den EuGH, wann eine private Datenverarbeitung unter die Haushaltsausnahme der DSGVO fällt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen