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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Irreführung bei Werbeaussage mit "100 MBit LTE-Netz Deutschland"

Die Werbeaussage eines Telekommunikation-Aanbieters "100 MBit LTE-Netz Deutschland" ist irreführend, weil eine solche Übertragungsgeschwindigkeit unter realistischen Bedingungen kaum zu erzielen ist <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-werbeaussage-100-mbit-lte-netz-deutschland-oberlandesgericht-frankfurt_am-20160711 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 11.07.2016 - Az.: 6 U 100/15).

Das verklagte Telekommunikations-Unternehmen warb für sein Netz mit der Aussage:

"Wechseln sie jetzt ins größte 100 MBit LTE-Netz Deutschlands".

Die Frankfurter Richter stuften dies als irreführend ein. Denn die Aussage verstehe der Verbraucher dahingehend, dass er in der alltäglichen Praxis ohne größere Probleme die Übertragungsgeschwindigkeit von 100 MBit erreiche.

Dies sei jedoch nachweislich nicht der Fall. Bei den 100 MBit handle es sich lediglich um einen Maximalwert, der unter realistischen Bedingungen nur selten erzielbar sei.

Der Kunde werde durch die Botschaft daher getäuscht.

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