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Kategorie: Onlinerecht

LG Duisburg: Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter einer Online-Bewertungsplattform

Der Mitarbeiter einer Online-Bewertungsplattform hat kein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn er die Daten eines Online-Forum-Mitglieds herausgeben soll <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs duisburg lg_duisburg j2012 _blank external-link-new-window>(LG Duisburg, Beschl. v. 06.11.2012 - Az.: 32 Qs-245 UJs 89/11-49/12).

In dem aktuellen Rechtsstreit geht es um das Portal <link http: www.klinikbewertungen.de>www.klinikbewertungen.de. Gegen einen User des Online-Forums wurde ein Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede geführt. Der Mitarbeiter der Bewertungsplattform wurde verpflichtet, die Daten des User herauszugeben. Er berief sich jedoch auf sein Zeugnisverweigerungsrecht und lehnte die Datenherausgabe ab.

Die Düsseldorfer Richter lehnten ein solches Zeugnisverweigerungsrecht ab. Denn es handle sich bei dem Beitrag nicht um einen redaktionellen Inhalt, sondern um die redaktionsfremden Äußerungen eines Dritten.

Auch eine Parallele zu Leserbriefen, die offline unter das Redaktionsgeheimnis fallen würden, sei hier nicht gegeben. Denn die Postings würden vom einzelnen Nutzer eingestellt und ohne weitere Bearbeitung veröffentlicht. Eine redaktionelle Prüfung oder Überarbeitung finde nicht statt.

Die Entscheidung liegt auf der gleichen Linie wie jüngst das LG Augsburg <link http: www.dr-bahr.com news user-daten-im-internet-forum-einer-zeitung-unterliegen-beschlagnahme.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 19.03.2013 - Az.:1 Qs 151/13), das urteilte, dass die Daten eines Users im Online-Forum eines Verlages nicht der Beschlagnahmefreiheit unterliegen.

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