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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Kommentierende Äußerungen in Internet-Berichterstattung zulässig

In einem weiteren Verfahren hat das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile kommentierende-online-berichterstattung-zulaessig-27-o-705-09-landgericht-berlin-20091020.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 20.10.2009 - Az.: 27 O 705/09) entschieden, dass eine dokumentierende Online-Berichterstattung über zuvor geführte Gerichtsverfahren erlaubt ist.

Der Kläger war Rechtsanwalt und wandte sich wegen diverser Veröffentlichungen auf der Internetseite des Beklagten an das Gericht. Denn der Beklagte hatte auf seiner Homepage mehrere gerichtliche Beschlüsse veröffentlicht, aus denen hervorging, dass er mit dem Kläger bereits in der Vergangenheit zahlreiche Gerichtsverfahren geführt hatte. Der Beklagte schwärzte den Namen des Klägers, über einige Links war aber dennoch nachvollziehbar, um wen es sich bei dem Kläger handelte.

Der Kläger verlangte die Unterlassung der Beiträge.

Zu Unrecht wie die Berliner Richter entschieden.

Der Kläger müsse hinnehmen, dass eine öffentliche Berichterstattung erfolge. Zwar dürfe jeder zunächst grundsätzlich selbst entscheiden, welcher Öffentlichkeit er mit seinem Namen vorgestellt werde. Dennoch müsse eine Abwägung mit dem öffentlichen Informationsinteresse erfolgen.

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