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Kategorie: Datenschutzrecht

LAG Berlin-Brandenburg: "Whistleblowing" - außerordentliche Kündigung einer Altenpflegerin

Die Parteien haben in der heutigen Sitzung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg alle zwischen ihnen schwebenden Rechtsstreitigkeiten durch einen Vergleich erledigt.

Die Einigung der Parteien sieht vor, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch ordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen gegen Zahlung einer Abfindung im hohen fünfstelligen Bereich mit dem 31. März 2005 endete.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 25 Sa 2138/11

Quelle: Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg v. 24.05.2012

 

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