Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: Datenschutz: Speicherung von persönlichen Daten zur Bonitätsprüfung

Der BGH (Urt. v. 24. Juni 2003 - VI ZR 3/03) musste sich mit der Frage beschäftigen, wann eine Wirtschaftsauskunftsdatei persönliche Daten von Geschäftsleuten speichern und an anfragende Dritte weitergeben darf.

Die höchsten deutschen Zivilrichter haben einer Speicherung ihren klaren Segen erteilt: Angaben, die geeignet sind, etwaige Kreditgeber zu einer sorgfältigen Bonitätsprüfung zu veranlassen, sind für das Kreditgewerbe erforderlich und vom Betroffenen grundsätzlich hinzunehmen.

Wörtlich heisst es in der aktuellen Entscheidung:

"Der Senat hat sich im Urteil vom 17. Dezember 1985 - VI ZR 244/84 (...) zu dieser Frage umfassend geäußert. Er hat die Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten über den Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH im Zusammenhang mit einer Auskunft über die GmbH dann für zulässig erachtet, wenn diese im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Kreditwürdigkeit der Gesellschaft nicht ohne Gewicht sind.

Auskünfte, die geeignet sind, etwaige Kreditgeber zu einer sorgfältigen Bonitätsprüfung zu veranlassen, sind für das Kreditgewerbe erforderlich und müssen, wenn sie - wie hier - zutreffen und nicht den sensitiven persönlichen Bereich berühren, regelmäßig vom betroffenen Geschäftsführer und Gesellschafter hingenommen werden, wenn er Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und die damit verbundene Kreditwürdigkeit der von ihm geführten GmbH in Anspruch nehmen will (...)."


Rechts-News durch­suchen

25. Juni 2026
Unscharfe Luftbilder für Gebühren bleiben zulässig, solange keine konkrete Gefahr besteht, dass sie per KI nachgeschärft werden.
ganzen Text lesen
24. Juni 2026
Private Livestreams bleiben privat: Wer heimlich aufgenommene Stimmen ohne Zustimmung veröffentlicht, verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.
ganzen Text lesen
23. Juni 2026
Auch rechtswidrig erlangte personenbezogene Daten können vor Gericht als Beweismittel verwertbar sein.
ganzen Text lesen
15. Juni 2026
Tierschützer müssen nach der Veröffentlichung heimlich gefilmter Schlachthof-Videos Schadensersatz leisten.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen