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OLG Oldenburg: Anforderungen an Datensicherung

Das OLG Oldenburg (Urt. v. 03.06.2003 - Az.: 9 U 10/03) hatte darüber zu entscheiden, welche Anforderungen an eine Datensicherung zu stellen sind.

Die Klägerin baute bei den Beklagten eine EDV-Anlage ein und verlangte nun Bezahlung ihrer Leistungen. Die Beklagten erklärten die Aufrechnung, weil die Klägerin bei der ursprünglichen Installation und Konfiguration der Anlage eine fehlerhafte Datensicherung eingebaut hatte.

Um die Datensicherung durchzuführen, mussten die Beklagten zunächst manuell alle Anwendungen schließen und die Datenbank herunterzufahren, bevor dann anschließened manuell die Datensicherung auszulösen war.
(Hinweis: Der zu beurteilende Sachverhalt spielte im Jahr 2000).

Das OLG Oldenburg ist der Ansicht, dass eine solche manuelle Datensicherung nicht dem (damaligen) Stand der Technik entsprach und einem normalen fachfremden gewerblichen Benutzer nicht zuzumuten war:

"Der Senat ist (...) der Ansicht, dass die gelieferte Datensicherung (...) fehlerhaft war, (...) denn die Klägerin hat es versäumt, hinreichende Vorsorge für Bedienfehler der Beklagten zu treffen.

Im vorliegenden Fall ist von einem solchen Bedienfehler auszugehen, denn die Beklagten haben offensichtlich nicht alle Anwendungen geschlossen, bevor man die Datensicherung startete. Dies führte dazu, dass die komplette Sicherung der Datenbank nicht stattfinden konnte und der jeweils auf den Bändern abgebildete Datenbestand nutzlos war.

Gegen einen solchen durchaus naheliegenden Bedienfehler hätte die Klägerin vergleichsweise einfach Vorsorge treffen können, wenn sie die Datenbank vor der Datensicherung nicht wie geschehen mit dem normalen "shutdown"-Befehl, sondern mit "shutdown immediate" (= wartet noch die SQL-Befehle der aktiven Benutzer ab und beendet dann die Verbindung) oder "shutdown abort" (= beendet alle Verbindungen sofort) geschlossen hätte, weil die beiden letztgenannten Befehle sichergestellt hätten, dass die Datenbankanwendungen in jedem Fall vor der Sicherung geschlossen worden wären (...)."



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