Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Frankfurt a.M.: Anspruch auf Datenauskunft nicht mittels einstweiliger Verfügung durchsetzbar

Das OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 12.12.2007 - Az.: 23 U 132/07) hat entschieden, dass ein Auskunftsanspruch auf Herausgabe von Daten nicht mittels einer einstweiligen Verfügung durchsetzbar ist, da dies andernfalls die Hauptsache vorwegnimmt:

"Denn die Erfüllung des Verfügungsanspruchs führt nicht nur zu einer vorübergehenden Regelung, sondern zu einer absoluten Endgültigkeit. Aus diesem Grund werden in der Rechtsprechung auch einstweilige Verfügungen, die auf die Erteilung von Auskünften gerichtet sind, grundsätzlich für unzulässig erachtet (...)."

Rechts-News durch­suchen

21. August 2026
Eine Videozuschaltung des in den USA lebenden Sachbeistands scheitert, da eine persönliche Teilnahme im Inland möglich ist und eine ausreichende…
ganzen Text lesen
19. August 2026
Müssen die wesentlichen Informationen einer gemeinsamen DSGVO-Verantwortlichkeit unaufgefordert online gestellt werden oder reicht eine Auskunft auf…
ganzen Text lesen
18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
18. August 2026
Für die Beantragung einer DSGVO-Datenschutzauskunft für sein Kind benötigt man die Zustimmung des anderen Elternteils.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen