Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Koblenz: Unzulässige (Internet-) Werbung eines Umzugsunternehmens, wenn in Wahrheit nicht vor Ort

Das OLG Koblenz (Urt. 25.03.2008 - Az.: 4 U 959/07) hat entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn ein Umzugsunternehmen im Internet oder im Telefonbuch mit der Vorwahl einer Stadt wirbt, in der er keine Niederlassung mit eigenem Büro und Personal unterhält und in der Werbung nicht auf eine Anrufweiterschaltung hinweist.

Denn die Vorstellung, dass ein Umzugsunternehmen an einem bestimmten Ort seinen Sitz oder eine Niederlassung hat, ist für einen nicht unbeachtlichen Teil der Leser von Bedeutung, weil sie ein ortsansässiges Unternehmen wegen einer optimalen Betreuung "vor Ort" gegenüber einem ortsfremden Unternehmen bevorzugen, so die Richter.

"Die Vorstellung, dass ein Umzugsunternehmen an einem bestimmten Ort seinen Sitz oder eine Niederlassung hat, ist für einen nicht unbeachtlichen Teil der Leser von Bedeutung.

Diese Leser werden, wenn sie in K... wohnen und einen Umzug von K... aus an einen anderen Ort durchführen wollen, ein ortsansässiges Unternehmen bevorzugen.

Ein Unternehmen, das am derzeitigen Wohnort zumindest mit einer Niederlassung vertreten ist, gewährleistet aus ihrer Sicht eine optimale Betreuung „vor Ort“. Dieses Unternehmen ist unproblematisch zu erreichen. Seine Mitarbeiter können schnell und ohne großen Aufwand die derzeitige Wohnung aufsuchen, sich in dieser Wohnung das Umzugsgut ansehen und Ratschläge für die Durchführung des Umzugs geben."

Rechts-News durch­suchen

03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Bewusst unvollständige Online-Berichte wirken wie falsche Tatsachen und verletzen das Persönlichkeitsrecht.
ganzen Text lesen
01. Juni 2026
TikTok gestaltet sein Meldeformular für rechtswidrige Inhalte nicht benutzerfreundlich im Sinne des DSA.
ganzen Text lesen
29. Mai 2026
Käufer bleiben auf dem Schaden sitzen, wenn sie eine manipulierte Rechnung bezahlen. Eine einfache Transportverschlüsselung reicht für die Übersendung…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen