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LG Dortmund: Anforderungen an datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für Adressweitergabe

Das LG Dortmund (Urt. v. 23.02.2007 - Az.: 8 O 194/06) hat entschieden, dass die Klauseln eines Internet-Dienstleiters (u.a. Versorgungskostenanalyse im Bereich Strom- und Telefonanbieter, Rabatte, Vorteilsangebote)

a) "T(...) ist bevollmächtigt, Daten im Rahmen der Leistungserbringung an Dritte weiterzugeben. Die Daten dienen als Basis zur Formulierung von bedarfsgerechten Angeboten und Informationen, welche in schriftlicher oder elektronischer sowie fernmündlicher Form dem Mitglied unterbreitet werden können. Im Rahmen dieser Angebotserstellung können die Daten an beauftragte Dritte weitergegeben werden. (Falls sie damit nicht einverstanden sind, schicken sie einfach eine kurze formlose Mitteilung (...))."

b) "Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zur Erbringung von Dienstleistungen an Dritte weitergegeben werden."

c) "Darüber hinaus bin ich damit einverstanden - unabhängig von meiner T(...)-Mitgliedschaft - schriftlich oder telefonisch an Haushaltsbefragungen teilzunehmen oder über interessante Produkte und Dienstleistungen informiert zu werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit formlos widerrufen."

unwirksam sind, weil sie nicht ausreichend klar die sachliche Reichweite der Einwilligung bestimmen.

Siehe zu generell zu den rechtlichen Problemen im gewerblichen Adresshandel unser Rechts-Portal "Adresshandel & Recht".

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