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LG Mannheim: Urheberrechtlicher Schutz einer Würfelspiel-Idee und der Spielbeschreibung

Das LG Mannheim (Urt. v. 29.02.2008 - Az.: 7 O 240/07) hatte darüber zu entscheiden, in welchem Umfang die Idee eines Würfelsspiels und die dazugehörige Spielbeschreibung urhebeberrechtlich schutzfähig sind.

Die Mannheimer stellen zunächst noch einmal klar, dass die bloße Idee eines Spiels grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt ist:

"Urheberrechtlich geschützt sind (...) persönlich geistige Schöpfungen (...). (...) Hieraus folgt, dass Spielsysteme und Spielideen als solche nicht schutzfähig sind."

Jedoch kann die konkrete Ausformung der Idee, nämlich die Spielregeln, dem Schutz des UrhG unterfallen:

"[Der] (...) Bundesgerichtshof [hat] in seiner Entscheidung „Zahlenlotto“ (...) entschieden, dass eine schriftlich niedergelegte Spielregel den Anforderungen genügen kann , die an ein Schriftwerk als Sprachwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG zu stellen sind."

Demnach ist somit im konkreten Einzelfall zu überprüfen, ob die Spielregeln die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen.

Dies verneinen die Mannheimer Richter im vorliegenden Fall nun.

"Die Spielregeln der (...) Würfelspiele (...) erschöpfen sich jeweils in der sprachlichen Handlungsanweisung zur Umsetzung der jeweiligen Spielideen.

Die Spieldarstellungen (...) geben sprachlich knapp und maßgeblich auf das Ergebnis ausgerichtet allein die Spielanweisungen wieder, wie sie Würfelspielen als typischerweise auf Glück, zum Teil Logik oder Bluff beruhend eigen sind."

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