Die datenschutzrechtliche Seite beim Kauf von Webportalen ist noch wenig beleuchtet. Die Nichtbeachtung des Datenschutzes kann aber fatale Folgen haben.
Hintergrund dafür ist die vergleichbare Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Unternehmenskäufen von Anwaltskanzleien und Arztpraxen. Der BGH hat dabei unter anderem den Kaufvertrag über den Mandantenstamm für null und nichtig erklärt.
In seinem Aufsatz nimmt RA Noogie C. Kaufmann, Master of Arts, die Entscheidungen unter die Lupe und zeigt auf, wie die datenschutzrechtlichen Klippen beim Kauf von Internetportalen umschifft werden können: "Unwirksamer Webportal-Kauf wegen Missachtung des Datenschutzes"