Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Frankfurt a.M.: Haftung für fehlerhafte Wirtschaftsauskünfte

Das OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 26.06.2008 - Az.: 22 U 104/06) hat entschieden, dass eine Auskunftei für fehlerhafte Wirtschaftsauskünfte gegenüber ihren Kunden auf Schadensersatz haftet.

Die verklagte Auskunftei hatte ihrer Kundin eine falsche Information über die Wirtschaftsverhältnisses eines Drittunternehmens zukommen lassen. Dadurch entstand der Klägerin ein erheblicher Forderungsausfall, da das Drittunternehmen wider Erwarten doch nicht liquide war.

Diesen Schaden verlangte nun die Klägerin von der Auskunftei wieder. Und bekam Recht.

Die Frankfurter Richter bejahen eine Pflichtverletzung des geschlossenen Auskunftsvertrages, da die erteilte Information falsch war.

"Die Klägerin konnte darauf vertrauen, dass die Beklagte, die ein „Frühwarnsystem" eingerichtet hatte, die grundlegenden im Wirtschaftsverkehr unbedingt erforderlichen Informationen, wie z.B. eine zwei Jahre zurückliegende Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch einen Geschäftspartner, berücksichtigen werde."

Auf den in AGB vereinbarten Haftungsausschluss konnte sich die Wirtschaftsauskunftei nicht berufen, da die Informationserteilung die Hauptpflicht des Vertrages gewesen sei und daher nicht hätte ausgeschlossen werden können.

"Aus dem Auskunftsvertrag schuldet die Beklagte die Erteilung einer richtigen und vollständigen Auskunft auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Informationen als Kardinalpflicht. Hiervon kann sie sich nicht freizeichnen (...)."

Rechts-News durch­suchen

28. November 2025
Der BGH fragt den EuGH, ob isolierte Protein-Angaben wie „High Protein“ auf Milchreis wettbewerbsrechtlich zulässig sind.
ganzen Text lesen
27. November 2025
Die Telekom darf Kunden nicht irreführend zur App-Nutzung drängen, indem sie fälschlich die Abschaltung des Kundenportals ankündigt.
ganzen Text lesen
26. November 2025
Eine Abhilfeklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) kann nicht gegen einen GmbH-Geschäftsführer persönlich erhoben werden.
ganzen Text lesen
26. November 2025
Ein pauschaler 20 %-Rabatt auf Hyaluronbehandlungen verstößt gegen das ärztliche Honorarrecht und ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen