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LG Frankenthal: Kein Internet-Auskunftsanspruch bei nicht nachgewiesener Urheberrechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes

Das LG Frankenthal (Beschl. v. 06.03.2009 - Az.: 6 O 60/09) hat entschieden, dass das für einen urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch erforderliche gewerbliche Ausmaß nicht vorliegt, wenn lediglich eine einzelne Datei hochgeladen wurde bzw. nur Teildateien angeboten wurden, die eigenständig gar nicht lauffähig waren.

Im Übrigen hielt das Gericht die Auskunft über den Anschlussinhaber verfassungsrechtlich für bedenklich. In vielen Fällen, z.B. bei öffentlichen W-LAN- oder WiFi-Anschlüssen, könne der Anschlussinhaber die Nutzung des Anschlusses durch Dritte nicht auf die Teilnahme an Tauschbörsen überprüfen bzw. den rechtmäßigen Gebrauch durch Dritte nicht kontrollieren.

Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren jüngsten Podcast "Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".

Zudem finden Sie hier - soweit ersichtlich - eine Auflistung aller bislang erfolgten Entscheidungen zum Internet-Auskunftsanspruch.

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