Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Koblenz: Online-Coaching mit Live-Calls ist kein Fernunterrricht iSd. FernUSG

Online-Coachings mit überwiegenden Live-Calls gelten nicht als Fernunterricht, da sie synchron wie Präsenzveranstaltungen ablaufen.

Ein Online-Coaching, das schwerpunktmäßig in Live-Calls stattfindet, stellt keinen Fernunterrricht iSd. FernUSG dar, da es sich um eine synchrone Veranstaltung gleich einem Präsenztermin handelt (LG Koblenz, Urt. v. 13.08.2025 – Az.: 16 O 447/24).

Der Kläger hatte bei der Beklagten ein “Mentoring-Programm” für rund 6.000,- EUR gebucht. Dieses bestand aus Videokursen, regelmäßigen Live-Videokonferenzen ("Live-Calls") und WhatsApp-Support. Die Videos umfassten etwa 90 Stunden, während die Live-Calls jährlich mehr als 150 Stunden dauerten. Eine Teilnahme war freiwillig, es gab keine Prüfungen oder Zertifikate. 

Der Kläger forderte später die Rückzahlung des Betrags, da das Programm nicht nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zugelassen war. 

Das LG Koblenz wies die Klage ab.

Es handle sich bei dem Mentoring-Programm nicht um Fernunterricht im Sinne des FernUSG handelt. Damit sei auch keine staatliche Zulassung notwendig.

Eine räumliche Trennung zwischen Lehrendem und Lernendem liege nur dann vor, wenn kein direkter Kontakt möglich sei. Da hier jedoch regelmäßig interaktive Live-Calls stattgefunden hatten, sei diese Voraussetzung nicht erfüllt. 

Die Live-Calls ermöglichten eine Kommunikation, die der Kommunikation bei Präsenzveranstaltungen ähnlich sei.

Auch eine Überwachung des Lernerfolgs habe nicht stattgefunden, da der Support nur als Hilfe gedient habe.

Zudem habe die synchrone Kommunikation (Live-Calls) mit 150 Stunden deutlich gegenüber den 90 Stunden Videomaterial überwogen.

“Bei einer Videokonferenz oder anderen synchronen Kommunikation ist jederzeit ein Kontakt wie in Präsenzveranstaltungen möglich, sodass eine räumliche Trennung im Sinne des Gesetzes nicht gegeben ist, obwohl Lernende und Lehrende sich an unterschiedlichen Orten aufhalten. (…)”

Rechts-News durch­suchen

13. Januar 2026
Ein Tofu-Produkt mit nur 36 % Füllmenge täuscht über den Inhalt und ist deshalb wettbewerbswidrig (Mogelpackung)
ganzen Text lesen
13. Januar 2026
Autohäuser müssen bei Online-Werbung für Neuwagen stets CO₂- und Verbrauchswerte sofort sichtbar angeben. Ein Neuwagen liegt dann vor, wenn die…
ganzen Text lesen
30. Dezember 2025
Die Werbung mit dem Begriff "Immunkraft" für Fruchtsaft ist unzulässig, da sie eine nicht belegte Gesundheitswirkung suggeriert.
ganzen Text lesen
24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen