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Kategorie: Onlinerecht

LG Nürnberg-Fürth: Online-Portal-Betreiber trifft umfassende Prüfungspflicht für User-Kommentare

Weist der Betroffene ein Online-Bewertungsportals daraufhin, dass dort ein User über ihn unwahre Tatsachen behauptet und belegt er seine Beanstandungen, so ist der Betreiber verpflichtet, von dem Autor der beanstandeten Behauptung einen geeigneten Nachweis für deren Richtigkeit zu verlangen (LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 08.05.2012 - Az.: 11 O 2608/12).

Der Kläger, ein Zahnarzt, verlangte von der Beklagten, der Betreiberin eines Online-Portals zur Bewertung von ärztlichen Leistungen, es zu unterlassen, eine negative Bewertung eines anonymen Users zu veröffentlichen, die ihm u.a. eine mangelhafte Implantatbehandlung vorwarf.

Zuvor hatte der Arzt den Betreiber darauf hingewiesen, dass die Bewertung falsch sei. Die Durchsicht seiner Patientenunterlagen habe ergeben, dass von ihm eine Implantatbehandlung in dem in der Bewertung angegebenen Zeitraum gar nicht vorgenommen worden sei. Der Betreiber leitete die Beanstandung an den verantwortlichen User zur Stellungnahme weiter. Der User erklärte mit einem Satz, dass sich der Sachverhalt so zugetragen hätte, wie in der Bewertung dargestellt. Der Portal-Provider löschte den beanstandeten Eintrag nicht.

Das Gericht entschied zugunsten des Arztes. Der Betreiber habe seiner Prüfungspflicht nicht Genüge getan. Er habe den Sachverhalt sorgfältiger prüfen und von dem User einen Nachweis für die Implantatbehandlung verlangen müssen.

Denn erst dann, wenn der User die Beanstandung durch Vorlage von Belegen entkräften kann und es so zu berechtigten Zweifeln an der Richtigkeit der Beanstandung kommt, sei es wieder Aufgabe des insoweit durch den Portal-Betreiber zu informierenden Betroffenen weitere Beweise für die Rechtsverletzung beizubringen.

Das Online-Portal hafte daher nach den Grundsätzen der Störerhaftung.

Die Entscheidung ist eine vorläufige. Der verklagte Portal-Betreiber hat bereits angekündigt das Verfahren weiter zu betreiben, um so den Wahrheitsgehalt der Bewertung einer gerichtlichen Prüfung zu unterziehen.

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