Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP planen eine erneute Überarbeitung Beschäftigtendatenschutzrechts in Deutschland.
Die Bundesregierung hatte Mitte 2010 einen Entwurf zur Änderung des Beschäftigtendatenschutz in Deutschland vorgelegt <link http: www.bmi.bund.de shareddocs downloads de gesetzestexte entwuerfe _blank external-link-new-window>(PDF-Download). Dann gab es einen Gesetzentwurf <link http: dipbt.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window>(BT-Drs. 17/4230). Im Laufe der Zeit versackte der Entwurf irgendwo im Nirvana des Gesetzgebungsverfahrens und ehrlicherweise rechnete niemand mehr mit einer Umsetzung.
Nun ist bekannt geworden, dass die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP einen Änderungsantrag zu diesem Vorhaben eingebracht haben <link http: www.soliserv.de pm _blank external-link-new-window>(Drucksache 17(4)636 des Innenausschusses). Der Änderungsänderung soll am 16.01.2013 in der der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages besprochen werden.
Die Reaktionen auf den Änderungsantrag sind - wie nicht anders zu erwarten war - außerordentlich kontrovers.
Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, äußert sich in einer <link http: www.bfdi.bund.de de oeffentlichkeitsarbeit pressemitteilungen _blank external-link-new-window>Pressemitteilung mit den Worten:
"Die nunmehr vorgeschlagenen Änderungen sind ambivalent. Sie bringen Verbesserungen, überwiegend aber Verschlechterungen für den Datenschutz der Beschäftigten."
Insgesamt bewertet Schaar die Überarbeitungen als "keinen großen Wurf".