Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Schleichwerbung eines Instagram-Influencers wettbewerbswidrig

Ein Influencer auf Instagram, der den kommerziellen Zweck seines Postings nicht angibt, handelt irreführend und begeht einen Wettbewerbsverstoß (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.06.2019 - Az.: 6 W 35/19).

Der Beklagte arbeitete hauptberuflich als Aquasacaper, d.h. er gestaltete Aquarienlandschaften. Auf Instagram trat er unter seinem Künstlernamen "X“  auf und präsentierte Aquarien, Aquarienzubehör und Wasserpflanzen, u.a. auch Produkte der Firma Y.

Auf YouTube  hieß es in der Beschreibung zu seiner Person:

"Since July 2017 he is responsible for the social media of the Y"

Das OLG Frankfurt a.M. verpflichtete den Beklagten zur Unterlassung, da er seine Postings nicht hinreichend als Werbung gekennzeichnet hatte.

Für eine geschäftliche Handlung und Werbung spreche, dass der Beklagte sich hauptberuflich mit der Gestaltung von Aquarienlandschaften beschäftige. Dass er geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er bei Instagram  präsentiere, liege nicht nur sehr nahe, sondern sei in Bezug auf die Firma Y durch die Beschreibung auf YouTube  belegt, so das Gericht.

Im Übrigen sei die Verlinkung der präsentierten Produkte mit dem Instagram-Account des jeweiligen Herstellers ein starkes Indiz dafür, dass es dem Beklagten nicht nur  um eine private Meinungsäußerung gehe, sondern er vielmehr mit der Präsentation einen kommerziellen Zweck verfolge.

Rechts-News durch­suchen

03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
In einem Online-Shop ist eine Countdown-Uhr beim Online-Rabatt ohne spätere Preisänderung nicht zwingend irreführend.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen