Die Fraktionen der CDU und FDP haben in einem vierseitigen Dokument zur geplanten EU-Datenschutz-Grundverordnung Stellung genommen <link http: dipbt.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window>(BT-Drs. 17/11325). Der Antrag wurde im Bundestag mit der Mehrheit der regierenden Koalition angenommen.
Wörtlich heißt es zunächst:
"Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass sich die Europäische Kommission eine umfassende Reform des europäischen Datenschutzrechts zum Ziel gesetzt hat."
Insbesondere spricht sich der Bundestag für die gewählte Form der Rechtsdurchsetzung aus. Während die bisherige Regelung eine EU-Richtlinie war, sollen die neuen Bestimmungen in Form einer Verordnung durchgesetzt werden.
"Der Deutsche Bundestag betont, dass mit deutschem Datenschutzrecht allein kein wirksamer Schutz vor global aus Drittstaaten heraus agierenden Unternehmen bewirkt werden kann und begrüßt die Anwendbarkeit der Vorschläge gegenüber Anbietern in Drittstaaten. Er begrüßt ferner das gewählte Rechtsinstrument einer Verordnung für
den privaten Bereich."
Während sich anfänglich die Stellungnahme noch relativ positiv zu den geplanten Regelungen liest, ändert sich dies im Laufe des Dokuments:
"Der Deutsche Bundestag betont zudem, dass der von der Kommission vorgelegte Entwurf noch zahlreiche Fragen, insbesondere zu unbestimmten Rechtsbegriffen, aufwirft und erheblicher Erörterungsbedarf auch in grundsätzlicher Hinsicht besteht."
Dann nehmen die Fraktionen in konkreten 26 Punkten Stellung. Die einzelnen Punkte sind inhaltlich von sehr unterschiedlicher Qualität. Es finden sich Allgemeinaussagen wie:
- für den nichtöffentlichen Bereich durch eine starke Harmonisierung gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa anzustreben, die technik- und branchenneutral sind
- sich dafür einzusetzen, dass ein einheitliches Datenschutzrecht die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärkt
Andererseits sind einzelne Punkte auch bereits sehr konkret:
- sich dafür einzusetzen, dass das im nationalen Recht existierende Kopplungsverbot seine Gültigkeit behält
- sich gegen die Einführung einer Verbandsklage für Datenschutzbehörden und Verbände zu wenden