Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

Teil 2 unserer Reihe "IT-Recht für App-Entwickler": Was beim Self-Publishing zu beachten ist

In einer fünfteiligen Beitrags-Reihe für das bekannte Internet-Portal ZDNet.de erläutert RA Dr. Bahr ab sofort das "IT-Recht für App-Entwickler". Heute lesen Sie den 2. Teil: <link http: www.zdnet.de magazin it-recht-fuer-app-entwickler-was-beim-self-publishing-zu-beachten-ist.htm _blank external-link-new-window>"Was beim Self-Publishing zu beachten ist".

- Impressumspflicht
- Einhaltung der fernabsatzrechtlichen Vorschriften
- Einhaltung der Vorschriften zur Preisangabe
- Einbeziehung von AGB
- Einwilligungserklärungen des Users
- Urheberrecht beachten
- Sonstiges

Den 1. Teil "IT-Recht für App-Entwickler" finden <link http: www.zdnet.de it_business_gastbeitraege_it_recht_fuer_app_entwickler_rechte_und_pflichten_story-39002515-41553406-1.htm _blank external-link-new-window>Sie hier. Die Kanzlei Dr. Bahr bietet eine <link iphone-app.html _blank external-link-new-window>eigene iPhone-App mit aktuellen, täglichen Rechts-News, Podcasts und Vodcasts an. Die App  gibt es auch als <link android-app.html _blank external-link-new-window>Android-Version.

<link http: www.computerbild.de artikel cb-tests-handy-kanzlei-dr.-bahr-anwalt-zum-mitnehmen-6095324.html _blank external-link-new-window>COMPUTER BILD hat die App als "Unbedingt empfehlenswert!" bewertet.

Rechts-News durch­suchen

25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
24. September 2026
Wenn sich der Lizenzwert eines urheberrechtlich geschützten Songs mangels greifbarer Anhaltspunkte nicht verlässlich schätzen lässt, muss kein…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen
09. September 2026
Betreiber von Seniorenwohnheimen müssen für die Weiterleitung von Rundfunkprogrammen keine Urheberrechtsvergütung zahlen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen