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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Unbeschränkte Beschlagnahme aller E-Mails eines Beschuldigten unverhältnismäßig

Der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile vollstaendige-beschlagnahme-saemtlicher-e-mails-eines-beschuldigten-rechtswidrig-stb-48-08-a-bundesgerichtshof--20091124.html _blank external-link-new-window>(Beschl .v. 24.11.2009 - Az.: StB 48/09 (a)) hat entschieden, dass es im Zweifel unverhältnismäßig und somit rechtswidrig ist, wenn sämtliche in einem Account befindlichen E-Mails eines Beschuldigten beschlagnahmt werden, obwohl nicht alle Nachrichten deliktsbezogen sind.

Die Beschuldigten standen im Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Der Generalstaatsanwalt beantragte daher die unbeschränkte Beschlagnahme sämtlicher im Mail-Account befindlichen Nachrichten der Personen.

Der BGH gab dem Antrag nur teilweise statt.

Hinsichtlich des Teils der Nachrichten, die nicht deliktsbezogen und demnach für das Strafverfahren bedeutungslos seien, sei eine Beschlagnahme unverhältnismäßig.

Es verstoße gegen das Übermaßverbot, wenn der gesamte Mail-Eingang ohne jede Differenzierung beschlagnahmt werde. Eine solche umfassende Maßnahme sei nur dann gerechtfertigt, wenn konkrete Anhaltspunkte bestünden, dass auch tatsächlich alle E-Mails beweiserheblich seien.

Dies sei im vorliegenden Sachverhalt nicht der Fall gewesen.


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