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Kategorie: Onlinerecht

AG München: Unerwünschte E-Mail-Werbung durch Autoresponder verboten

Das AG München <link http: www.online-und-recht.de urteile werbe-e-mails-ohne-einwilligung-rechtswidrig-161-c-6412-09-amtsgericht-muenchen-20090709.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 09.07.2009 - Az.: 161 C 6412/09) hat entschieden, dass auch eine durch einen Autoresponder hervorgerufene E-Mail-Zusendung wettbewerbswidrig ist.

Der Kläger, ein Arzt, erhielt von dem beklagten Unternehmen ungefragt eine Werbe-Mail zugeschickt. Daraufhin forderte der Kläger die Löschung seiner Daten, verbot jede weitere E-Mail-Werbung und verlangte zudem die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Seine Forderungen machte er via E-Mail geltend. 

Der Beklagte hatte einen Autoresponder eingerichtet, so dass der Arzt noch am selben Tag eine wortgleiche E-Mail wie die beanstandete erhielt. Dies veranlasste den Kläger zur Einleitung der gerichtlichen Geltendmachung der Unterlassungsansprüche.

Zu Recht, wie das Amtsgericht München nun entschied.

Die E-Mail-Zusendung sei ohne vorheriges Einverständnis erfolgt und somit unerlaubte Werbung.

Die Argumentation des Beklagten, dass die Mails aufgrund der Autoresponder-Funktion nur dann versandt würden, wenn zuvor eine Mail an diese Adresse gegangen sei, ließ das Gericht nicht gelten. Aufgrund dieser Umstände könne nicht zwingend auf das Einverständnis des Betroffenen geschlossen werden. Ein einmaliger E-Mail-Kontakt sei nicht ausreichend, eine Einwilligung in die Zusendung von Werbe-Mails anzunehmen.

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