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Kategorie: Datenschutzrecht

LG München: Unterlassungsanspruch bei fehlerhafter Bonitätsauskunft

Eine Auskunftei, die eine fehlerhafte Bonitätsauskunft erteilt, kann von dem Betroffenen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (LG München, Beschl. v. 08.08.2012 - Az.: 25 O 13635/12).

Die Beklagte erteilte gegenüber einer Dritt-Firma fehlerhafte Bonitätsauskünfte über die Klägerin. Diese ging daraufhin gegen die Beklagte gerichtlich vor und machte einen Unterlassungsanspruch geltend.

Zu Recht wie das LG München entschied.

Eine fehlerhafte Auskunft verletzte die Klägerin in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Daher könne sie die Auskunftei auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Jedoch habe die Klägerin keinen unbeschränkten Anspruch, jede Auskunft zu erlassen. Vielmehr bestünde das Begehren nur in dem Umfang wie es zu der Falschübermittlung gekommen sei. 

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