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Kategorie: Onlinerecht

BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung 2011 zurückgewiesen

Das BVerfG <link http: www.bverfg.de entscheidungen rk20100921_1bvr186510.html _blank external-link-new-window>(Beschl v. 21.09.2010 - Az.: 1 BvR 1865/10) hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 (sog. Zensusgesetz 2011) verworfen. 

Inhaltlich haben sich die höchsten deutschen Richter nicht mit dem Zensusgesetz 2011 näher beschäftigt, sondern die Verfassungsbeschwerde bereits aus formalen Gründen zurückgewiesen.

In dem Rechtsmittel seien die verfassungswidrigen Normen nicht näher genannt, sondern vielmehr das gesamte Gesetz als verfassungswidrig bezeichnet worden. Dies reiche nicht den formalen Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde aus. Vielmehr müsse der jeweils angegriffene Hoheitsakt so konkret und bestimmt wie möglich benannt werden.

Auch fehle es an einer Substantiierung der behaupteten Grundrechtsverletzungen:

"Die Beschwerdeführer legen weder dar, welches Gewicht diesen Eingriffen im Einzelnen zukommt noch im Hinblick auf welche Wirkungen diese den Anforderungen der Rechtsprechung oder dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügen sollen. Damit lässt sich auf der Grundlage der Beschwerdebegründung die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend erkennen."

Der Original-Wortlaut der Verfassungsbeschwerde findet sich hier <link http: www.die-rechtsanwaelte.eu wer-wir-sind dworschak dokumente vb_zensus.pdf _blank external-link-new-window>zum Download.

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