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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Vertragsklauseln von Google verstoßen gegen Verbrauchschutzvorschriften

Das LG Hamburg <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile agb-klauseln-von-google-verstossen-gegen-datenschutzrecht-324-o-650-08-landgericht-hamburg-20090807.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 07.08.2009 - Az.: 324 O 650/08) hat entschieden, dass umfangreiche Teile der AGB-Bestimmungen des bekannten Suchmaschinen-Betreibers Google rechtswidrig und somit unwirksam sind.

Klägerin war die Verbraucherzentrale Bundesverband, die nachfolgende Klauseln monierte:

1. Servicebedingungen: 

a) Google behält sich das Recht vor (übernimmt jedoch keine Verpflichtung), sämtliche Inhalte vorab durchzusehen, zu prüfen, zu kennzeichnen, zu filtern, zu ändern, abzulehnen oder aus den Services zu entfernen. 

b) Ihre Urheberrechte sowie alle anderen Rechte, die Sie bezüglich der von Ihnen in den oder über die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte innehaben, verbleiben bei Ihnen.Durch Übermittlung, Einstellung oder Darstellung der Inhalte gewähren Sie Google eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose und nicht exklusive Lizenz zur Reproduktion, Anpassung, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Wiedergabe oder öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung der von Ihnen in oder durch die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte. Diese Lizenz dient ausschließlich dem Zweck, Google in die Lage zu versetzen, die Services darzustellen, zu verbreiten und zu bewerben; sie kann für bestimmte Services, wie in den Zusatzbedingungen für die entsprechenden Services festgelegt, widerrufen werden. 

c) Sie stimmen zu, dass diese Lizenz Google auch das Recht einräumt, entsprechende Inhalte anderen Gesellschaften, Organisationen oder Personen, mit denen Google vertragliche Beziehungen über die gemeinsame Erbringung von Diensten unterhält, zugänglich zu machen und die Inhalte im Zusammenhang mit der Erbringung entsprechender Dienste zu nutzen. 

d) Google kann die Allgemeinen Bedingungen oder die Zusatzbedingungen ggf. ändern. Sollten Änderungen erfolgt sein, stellt Ihnen Google die aktualisierte Fassung der Allgemeinen Bedingungen unter zur Verfügung; neu gefasste Zusatzbedingungen werden Ihnen in den oder über die betroffenen Services zur Verfügung gestellt. 

e) Sie sind sich darüber bewusst und stimmen zu, dass Ihre Weiternutzung der Services nach dem Datum einer Änderung der Allgemeinen Bedingungen oder der Zusatzbedingungen von Google als Annahme der aktualisierten Allgemeinen Bedingungen bzw. Zusatzbedingungen ausgelegt wird. 

2. Datenschutzerklärung 

a) Wir können die Daten, die Sie unter Ihrem Account angeben, mit Daten von anderen Google-Services oder anderen Unternehmen kombinieren, um unser Angebot für Sie und die Qualität unserer Services zu verbessern. Für bestimmte Dienste geben wir Ihnen die Möglichkeit, diese Kombination von Daten abzulehnen. 

b) Partner-Webseiten - Wir bieten bestimmte Services in Verbindung mit anderen Websites an.] Personenbezogene Daten, die Sie diesen Websites zur Verfügung stellen, können an Google gesendet werden, um den Service auszuführen. 

c) Google verarbeitet personenbezogene Daten nur für die Zwecke, für die sie erhoben wurden. Neben den oben bereits genannten sind dies folgende Zwecke: 

d) Bereitstellung unserer Produkte und Dienste für die Nutzer, einschließlich der Darstellung individuell zugeschnittener Inhalte und Werbung; Audits, Forschung und Analysen, um unsere Dienste auf­rechtzuerhalten, zu schützen und zu verbessern; Entwicklung neuer Services. 

e) Wir können personenbezogene Daten verarbeiten, um unsere Dienste bereitzustellen], können jedoch solche Daten auch für Dritte und nach deren Anweisungen verarbeiten. 

f) Weitergabe von Daten Google gibt personenbezogene Daten nur unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen an Dritte außerhalb von Google weiter: 

Wenn solche Daten an unsere Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder andere vertrauenswürdige Unternehmen oder Personen zum Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten in unserem Auftrag weitergegeben werden. Wir verlangen von diesen Parteien, dass sie solche Informationen gemäß unseren Anweisungen und in Einklang mit diesen Datenschutzbestimmungen und sonstigen geeigneten Geheimhaltungs- und Sicherheitsmaßnahmen verarbeiten.

Zu Recht wie die Hamburger Richter entschieden und Google zur Unterlassung verurteilten.

Die "Servicebedingungen" würden Google die umfassende Ermächtigung geben, sämtliche Informationen und Daten, die ein User im Rahmen einer Nutzung des Dienstes eingebe, ohne konkreten Anlass und ohne Benachrichtigung des Nutzers zu überprüfen, zu ändern oder zu löschen. Eine solche Bestimmung sei viel zu weit gefasst, da sie Google beispielsweise erlaubten, urheberrechtlich geschützte Werke zu löschen oder vertrauliche Mitteilungen auszuwerten.

In dieser Allgemeinheit benachteiligten die Klauseln den Nutzer in unangemessener Weise.

Hinsichtlich des Punktes "Datenschutzerklärung" lägen ebenfalls rechtswidrige Klauseln vor. Die Bestimmungen räumten Google die Möglichkeit ein, personenbezogene Daten an Dritte, wie beispielsweise Partner-Unternehmen oder Webseiten zu übermitteln oder mit anderen Unternehmen zu kombinieren. Erst an anderer Stelle werde in den Klauseln darauf hingewiesen, dass der User diese Möglichkeit ablehnen könne. Dies sei ein Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht.

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