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Kategorie: Onlinerecht

OVG Hamburg: Videoaufnahmen von der Hamburger Reeperbahn nur begrenzt zulässig

Der Hauseingang eines Wohngebäudes auf der Hamburger Reeperbahn darf nicht mit Kameras videoüberwacht werden. Zwar dürfen öffentliche Plätze zur Bekämpfung von Kriminalität und Straftaten überwacht werden. Ein privater Hauseingang gehört nicht hierzu, so dass die Videoüberwachung das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Anwohner verletzt <link http: www.datenschutz.eu urteile keine-videoueberwachung-des-hauseingangs-von-reeperbahn-gebaeude-4-bf-276-07-oberverwaltungsgericht-hamburg-20100622.html _blank external-link-new-window>(OVG Hamburg, Urt. v. 22.06.2010 - Az.: 4 Bf 276/07).

Zur Bekämpfung und Prävention von Straftaten wurden im gesamten Bereich der Hamburger Reeperbahn in der Vergangenheit 12 Kameras aufgestellt, welche rund um die Uhr Videos aufzeichneten. Bei der Klägerin handelte es sich um die Anwohnerin eines Gebäudes an der Hamburger Reeperbahn. Ihre Wohnräume lagen zur Straße heraus und wurden von einer der Kameras gefilmt.

Die Richter gaben der Klägerin teilweise Recht.

Sie erklärten, dass das Hamburger Polizeigesetz eine vollständige Überwachung von öffentlichen Plätzen und Straßen vorsehe, um die Bevölkerung vor Kriminalität und Straftaten zu schützen. Der Polizei solle es hierdurch ermöglicht werden, die Verfolgung und Prävention von Straftaten durchzuführen. Nicht umfasst von dieser Regelung sei die Videoaufzeichnung von privaten Räumen und Wohnungen.

Da die Polizei aber habe darlegen können, dass eine Videoaufzeichnung der Räumlichkeiten der Klägerin nicht stattfinde, weil es technisch möglich sei, diesen Abschnitt zu schwärzen, so dass keine bildlich wahrnehmbare Aufnahme erfolge, habe die Klägerin auch keinen Anspruch, diesbezüglich die Sperrung zu verlangen.

Eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin liege aber vor, da der Hauseingang auch von der vollständigen Überwachung umfasst sei. Da sie den Bereich zwangsweise fast tagtäglich betreten müsse, sei sie der Gefahr ausgesetzt, dass Bewegungsprofile erstellt werden könnten und dokumentiert werde, wie sie ihr Leben gestalte. Dies müsse sie nicht hinnehmen.

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