Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG München: Vor Veröffentlichung kann eine rechtsverletzende Presseberichterstattung ausnahmsweise gerichtlich untersagt werden

Noch vor der Veröffentlichung eines Presseberichts kann einer Zeitung ausnahmsweise die Veröffentlichung verboten werden <link http: www.online-und-recht.de urteile untersagung-einer-rechtsverletzenden-presseberichterstatung-noch-vor-veroeffentlichung-9-o-13876-11-landgericht-muenchen-20110830.html _blank external-link-new-window>(LG München, Beschl. v. 30.08.2011 - Az.: 9 O 13876/11).

Die Parteien stritten darum, ob die Beklagte, eine Zeitung, den Kläger in ihrem Pressebricht namentlich nennen durfte. Der Kläger wurde in der Sendung "Tatort Internet" durch eine versteckte Kamera bei einer Straftat gefilmt. Über das daraufhin nachfolgende Strafverfahren wollte die Zeitung - aller Voraussicht nach unter namentlicher Nennung des Klägers - berichten. Der Kläger wehrte sich dagegen, da die Namesnennung sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletze.

Das LG München verbot die namentliche Berichterstattung.

Die namentliche Nennung eines (vermeintlichen) Straftäters sei nur in Ausnahmefällen und unter ganz engen Voraussetzungen zulässig. Es müsse dabei immer eine Abwägung zwischen der Pressefreiheit der Zeitung und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vorgenommen werden. Nur wenn ein berechtigtes öffentliches Interesse bestehe und die Berichterstattung ohne Namensnennung völlig sinnfrei wäre, überwiege die Freiheit der Presse.

Vorliegend verletze die namentliche Nennung das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers. Der Bericht hätte auch dann Sinn gemacht, wenn lediglich eine Abkürzung des Namens erfolgt wäre. Der Kläger habe bereits seinen Job verloren und hätte bei Veröffentlichung des Artikels weiteren erheblichen Schaden erlitten.

Aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls sei es möglich gewesen, das Verbot bereits vor der eigentlichen Pressepublikation durchzusetzen.

Rechts-News durch­suchen

24. September 2026
Der Futterautomat mit Kamera und Mikrofon (Smart Pet Feeder) ist kein verbotenes Abhörgerät, weil seine Funktion objektiv erkennbar ist.
ganzen Text lesen
23. September 2026
Weil Google Standortdaten intransparent erhoben und länger als nötig gespeichert hat, hat die irische Datenschutzbehörde ein DSGVO-Bußgeld in Höhe von…
ganzen Text lesen
23. September 2026
Wer wegen einer verschwundenen Einsatzakte Schmerzensgeld fordert, hat keinen Anspruch, wenn die DSGVO auf diese Akten gar nicht anwendbar ist.
ganzen Text lesen
21. September 2026
Einfache PDF-Scans, die lediglich Bilder der Dokumente enthalten und keinen Text, sind kein echtes maschinenlesbares Format im Sinne von Art. Art. 20…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen