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Kategorie: Onlinerecht

OLG München: YouTube nicht zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet

Ein Rechteinhaber kann von der Videoplattform YouTube keine Auskunft über Daten ihrer Nutzer verlangen, wenn diese Nutzer urheberrechtlich geschützte Filmausschnitte von schlechter Qualität und zusammenhanglos bei YouTube zum Upload bereitstellen. Eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß liegt in einem solchen Fall nicht vor <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-auskunftspflicht-von-youtube-ueber-nutzerdaten-29-u-3496-11-oberlandesgericht-muenchen-20111117.html _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 17.11.2011 - Az.: 29 U 3495/11).

Zwei Nutzer der Videoplattform YouTube hatten sechs Ausschnitte des Films "Werner Eiskalt" bei YouTube eingestellt. Die Filmausschnitte waren von schlechter Qualität und wiesen keinerlei Zusammenhang auf. Die Klägerin, die die Rechte an dem Werk besass, verlangte die Herausgabe der Nutzerdaten, damit die beiden Täter rechtlich verfolgt werden könnten.

Das OLG München lehnte einen solchen Auskunftsanspruch ab.

Es fehle an der notwendigen Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß, so die Robenträger. Die beanstandeten Filmausschnitte begründeten weder hinsichtlich der Anzahl der Aufrufe auf YouTube eine Rechtsverletzung noch sei zu erkennen, dass mit diesen unmittelbar oder mittelbar ein wirtschaftlicher oder kommerzieller Vorteil erzielt werden sollte.

Hierfür spreche insbesondere, dass die Filmausschnitte von sehr schlechter Qualität seien und nicht in einem näheren inhaltlichen Zusammenhang zueinander stünden.    

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