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Kategorie: Onlinerecht

OLG Bamberg: "Zugelassenes Inkasso-Unternehmen" keine irreführende Online-Werbung

Die Werbung mit der Aussage "Zugelassenes Inkasso-Unternehmen" auf einer Webseite ist keine wettbewerbswidrige Irreführung (OLG Bamberg, Beschl. v. 12.06.2017 - Az.: 3 U 161/16).

Die Beklagte, ein Inkasso-Unternehmen, warb auf ihrer Internetseite und ihrem Briefpapier mit der Aussage "Zugelassenes Inkasso-Unternehmen".

Die Klägerin, ein Verbraucherschutzverband, sah hierin eine Irreführung des Verbrauchers. Denn nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) würden solche Firmen lediglich registriert werden müssen. Der Begriff der Zulassung hingegen unterscheide sich davon und beinhalte eine allgemeine, vollumfängliche Rechtsbesorgungsbefugnis wie sie bei zugelassenen Rechtsanwälten der Fall sei.

Dieser Ansicht folgte das OLG Bamberg nicht, sondern stufte die Ansprüche als unbegründet ein.

Zum einen beinhalte auch die Registrierung nach dem RDG eine inhaltliche Prüfung. Denn es würden Nachweise der theoretischen und praktischen Sachkunde verlangt.

Zum anderen liege der Schwerpunkt der Werbeaussage auf dem Bestandteil "Inkasso-Unternehmen". Auch aus diesem Grunde scheide eine Irreführung aus.

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