Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Zulässige Abtretung von Mehrwertdienste-Ansprüchen

Der BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Abtretung von Mehrwertdienste-Ansprüchen erlaubt ist <link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 14.06.2012 - Az.: III ZR 227/11).

In Fall einer Forderungsabtretung würden für Mehrwertdienste die gleichen Voraussetzungen gelten wie für normale Telefon-Entgelte. Rechtsgrundlage sei <link http: www.gesetze-im-internet.de tkg_2004 __97.html _blank external-link-new-window>§ 97 TKG.

Im vom BGH zu entscheidenden Sachverhalt hatte das TK-Unternehmen, das den ursprünglichen Mehrwertdienst erbracht hatte, die Forderung an ein Tochter-Unternehmen abgetreten. Das wiederum hatte die Ansprüche an die jetzige Klägerin weiter übertragen.

Zwar erlaube, so der BGH, <link http: www.gesetze-im-internet.de tkg_2004 __97.html _blank external-link-new-window>§ 97 TKG die Abtretung von TK-Entgelten an Dritte, jedoch nur die einmalige Datenweitergabe. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Daten durch eine Kettenweitergabe einem stetig größer werdenden Personenkreis bekannt würden. Dies sei mit dem Fernmeldegeheimnis und dem Datenschutz nicht vereinbar.

Da hier eine solche "Kettenweitergabe" erfolgt sei, greife <link http: www.gesetze-im-internet.de tkg_2004 __97.html _blank external-link-new-window>§ 97 TKG als Rechtsgrundlage nicht ein, so dass die Abtretung rechtswidrig gewesen sei.

Rechts-News durch­suchen

24. September 2026
Der Futterautomat mit Kamera und Mikrofon (Smart Pet Feeder) ist kein verbotenes Abhörgerät, weil seine Funktion objektiv erkennbar ist.
ganzen Text lesen
23. September 2026
Weil Google Standortdaten intransparent erhoben und länger als nötig gespeichert hat, hat die irische Datenschutzbehörde ein DSGVO-Bußgeld in Höhe von…
ganzen Text lesen
23. September 2026
Wer wegen einer verschwundenen Einsatzakte Schmerzensgeld fordert, hat keinen Anspruch, wenn die DSGVO auf diese Akten gar nicht anwendbar ist.
ganzen Text lesen
21. September 2026
Einfache PDF-Scans, die lediglich Bilder der Dokumente enthalten und keinen Text, sind kein echtes maschinenlesbares Format im Sinne von Art. Art. 20…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen