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Kategorie: Wirtschaftsrecht

BGH: Deliktische Haftung für Sportverletzung nur bei schuldhaftem Regelverstoß

Ein Anspruch auf Schadensersatz bei einem Fussballspiel, bei dem sich einer der Spieler verletzt, ist nur dann gegeben, wenn der Verletzer sich regelwidrig verhalten hat <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-schadenersatz-bei-typischer-sportverletzung-vi-zr-296-08-bundesgerichtshof--20091027.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 27.10.2009 - Az.: VI ZR 296/08).

Die Parteien spielten im März 2007 Fussball. Beim Kampf um den Ball erlitt der Kläger eine Fraktur des Schien- und Wadenbeins. Er klagte nun auf Schadensersatz.

Zu Unrecht wie die BGH-Richter nun entschieden.

Von einer Ersatzpflicht sei bei Sportveranstaltungen erst dann auszugehen, wenn einer der Sportler gegen die Regeln des sportlichen Wettkampfs verstoße und dadurch einen anderen verletzte.

Eine solche Pflichtverletzung habe der Kläger im vorliegenden Fall jedoch nicht beweisen können. Nach der Zeugenvernehmung sei nicht von einem sorgfaltswidrigen Verhalten des Beklagten auszugehen.

Ein Zweikampf um den Ball, bei dem beide Spieler zu Fall kommen, gehöre zum Wesen des Fußballspiels und sei grundsätzlich kein Regelverstoß.

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