Ein akademischer Ghostwriter darf im HTML-Quelltext die Wortkombination "Diplomarbeit kaufen" verwenden. Der durchschnittliche Verbraucher wird dadurch nicht automatisch annehmen, dass es sich um ein illegales Angebot handelt. Er wird durchaus bedenken, dass auch lediglich über derartige Angebote berichtet wird <link http: www.online-und-recht.de urteile ghostwriter-darf-in-html-quelltext-diplomarbeit-kaufen-verwenden-6-u-178-10-oberlandesgericht-koeln-20110223.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 23.02.2011 - Az.: 6 U 178/10).
Die Parteien waren Mitbewerber und boten beide im akademischen Umfeld eine Tätigkeit als Ghostwriter an. Der Beklagte hatte in dem HTML-Quelltext seiner Webseite die Worte "Diplomarbeit kaufen" verwendet und erzielte dadurch eine gute Positionierung bei den Suchmaschinen bzgl. dieses Keywords.
Der Kläger hielt dies für rechtswidrig, da dadurch der Eindruck erweckt werden würde, der Beklagte biete Leistungen an, die ein potentieller Kunde als eigene ausgeben könne.
Die Kölner Richter lehnten den geltend gemachten Unterlassungsanspruch ab.
Die Verwendung der Begriffe "Diplomarbeit kaufen" führe nicht zwingend zu dem Schluss, dass der Beklagte hier illegale Leistungen anbiete. Genauso gut könne es, dass der Beklagte lediglich über unerlaubt angefertigte Arbeiten berichte.
Darüber hinaus werde ein Kunde, der derartige rechtswidrige Leistungen suche, nicht erwarten, dass ein illegaler Anbieter in den vorderen Suchergebnissen auftauche. Vielmehr werde der Suchende davon ausgehen, dass ein derartiger Dienstleister sich im Verborgenen halte und sich nicht so hervorgehoben positioniere.