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Kategorie: Onlinerecht

LAG Berlin-Brandenburg: E-Mail-Account des Mitarbeiters darf von Arbeitgeber bei Abwesenheit eingesehen werden

Der Arbeitgeber darf bei krankheitsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers die dienstlichen Mails einsehen und zur Bearbeitung von Kundenanfragen oder von geschäftlichen Belangen kopieren <link http: www.datenschutz.eu urteile arbeitgeber-darf-bei-krankheitsbedingter-abwesenheit-auf-dienstliche-mails-zugreifen-4-sa-2132-10-landesarbeitsgericht-berlin_brandenburg-20110216.html _blank external-link-new-window>(LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.02.1011 - Az.: 4 Sa 2132/10).

Die Klägerin war eine Mitarbeiterin bei dem Beklagten, ihrem Arbeitgeber. Nachdem sich die Klägerin für einen langen Zeitraum krankheitsbedingt abgemeldet hatte, ohne eine elektronische Abwesenheitsnotiz einzurichten und ohne einen Stellvertreter zu benennen, versuchte die Beklagte, Kontakt zu der Klägerin aufzunehmen, um die dienstlichen E-Mails zu checken. Es seien zwischenzeitlich mehrere Kundenanfragen eingegangen, die bearbeitet werden müssten.

Trotz mehrfacher Kontaktanfragen, reagierte die Klägerin nicht. Daraufhin informierte der Beklagte den Betriebsrat und die Sozialbetreuerin über die Umstände. Wenig später griff der Arbeitgeber ohne Zustimmung der Klägerin zu. Er trennte dabei die dienstlichen von den privaten Mails. Geöffnet und bearbeitet wurden nur die beruflichen Nachrichten.

Das LAG Berlin-Brandenburg wies die Klage der Arbeitnehmerin ab.

Der verklagte Arbeitnehmer habe alles Denkbare getan, um nicht ungefragt auf die E-Mails zugreifen zu müssen. Er habe mehrfach Kontaktanfragen gestellt, die jedoch unbeantwortet blieben. Auch die Miteinbeziehung des Betriebsrates und einer Sozialbetreuerin spreche für die Arbeitgeberseite.

Um seine geschäftliche Tätigkeit aufrecht zu erhalten, müsse es dem Arbeitgeber möglich sein, auf berufliche Mails zuzugreifen. Private Mails seien im vorliegenden Fall zu keinem Zeitpunkt gelesen worden, sondern seien vorab ausgesondert worden.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Frage, inwieweit Arbeitgeber die Mails ihrer Mitarbeiter lesen dürfen, ist auch im Jahre 2011 noch sehr umstritten. Siehe dazu auch unser Video <link http: www.law-vodcast.de was-tun-mit-den-e-mail-accounts-ausgeschiedener-mitarbeiter _blank external-link-new-window>"Law-Vodcast: Was tun mit den E-Mail-Accounts ausgeschiedener Mitarbeiter?".

Das LAG Berlin-Brandenburg hat nun allen Arbeitgebern einen konstruktiven und vor allem praxisnahen Weg aufgezeigt, wie sie sich rechtskonform verhalten können, um an die dienstlichen Mails zu gelangen.

Das rechtliche Risiko ist für den Arbeitgeber in solchen Problemfällen nicht unerheblich. Denn ein Verstoß ist nicht nur eine Verletzung des Arbeitvertrages, sondern zugleich auch eine Straftat.

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