Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: Ehemaliger Arbeitnehmer kann Korrektur der Webseite verlangen

Ein Arbeitnehmer hat gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber einen Anspruch auf  Korrektur, wenn auf der Webseite noch der Name des Arbeitnehmers erwähnt wird (LG Frankfurt a.M., 01.06.2018 - Az.: 2-03 T 4/18).

Die Klägerin war bei der Beklagten beschäftigt, wurde jedoch weiterhin auf der Webseite der Beklagten erwähnt:

"Mit dem (...) fördern wir regelmäßig Projekte aus dem (...) Bereich, dabei reicht unser Leistungsspektrum (...) (...), Leiterin (...) Projekte/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit"

Dies stufte das Gericht als Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein und verurteilte die Beklagte zur Unterlassung.

An der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen bestünde auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse.

Auch habe die Klägerin die Beklagte mehrfach aufgefordert, die Webseite entsprechend zu aktualisieren. Diese ließ alle Fristen jedoch ungenutzt verstreichen. 

Rechts-News durch­suchen

22. April 2026
Ein Medienunternehmen verletzte das Persönlichkeitsrecht eines Angeklagten, wenn trotz gerichtlicher Anordnung sein Gesicht und seinen Namen zeigt.
ganzen Text lesen
21. April 2026
Bei E-Mails mit normalen personenbezogenen Daten reicht eine Transportverschlüsselung aus, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht nötig.
ganzen Text lesen
16. April 2026
Ein Dritter kann eine DSGVO-Auskunft nur bei klarer Abtretung verlangen, wobei die Möglichkeit der Abtretung ungeklärt bleibt. Der Anspruch geht nicht…
ganzen Text lesen
02. April 2026
Geschäftsführer dürfen private Adresse und Unterschrift aus dem Handelsregister löschen lassen, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen