Der Zusatz "Group" ist für einen Einzelkaufmann nicht zulässig, da diese Bezeichnung eine Irreführung über wesentliche Verhältnisse der Firma darstellt. Die Bezeichnung "Group" wird gemeinhin mit einem Begriff für eine Gesellschaft, eine Firmengruppe oder eine größere Firma gleichgesetzt <link http: www.online-und-recht.de urteile firmenzusatz-group-nicht-fuer-einzelkaufmann-zulaessig-2-w-231-10-oberlandesgericht-schleswig-20110928.html _blank external-link-new-window>(OLG Schleswig, Beschl. v. 28.09.2011 - Az.: 2 W 231/10).
Der Kläger war Einzelkaufmann und wollte die Änderung seines Firmennamens. Er begehrte den Zusatz "Group".
Dies ließen die Richter nicht zu. Die zusätzliche Bezeichnung sei irreführend, denn sie erwecke den Eindruck, dass sich mehrere Firmen zusammengeschlossen hätten. Dies sei das genaue Gegenteil zu einem Einzelkaufmann.
Da der Geschäftsverkehr sich somit eine falsche Vorstellung bilde, könne der Kläger den Zusatz nicht führen.