Das Lexikon Brockhaus darf ohne Zustimmung ein Foto des Schauspielers Mario Adorf auf seinem Cover verwenden, so das LG München <link http: www.online-und-recht.de urteile lexikon-brockhaus-darf-bild-von-mario-adorf-ohne-dessen-einwilligung-nutzen-9-o-19410-09-landgericht-muenchen-20100428.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 28.04.2010 - Az.: 9 O 19410/09).
Der bekannte Schauspieler wehrte sich gegen die ungenehmigte Verwendung eines Fotos auf dem Einband des Brockhaus-Lexikons. Er war der Ansicht, dass die Nutzung nur mit seiner Zustimmung erlaubt gewesen sei.
Die Münchener Richter wiesen die Klage ab.
Zwar dürften Fotos grundsätzlich nur mit Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden. Hier greife aber ein Ausnahmetatbestand.
Denn es handle sich bei Mario Adorf um eine Person der Zeitgeschichte aufgrund der jahrzehntelangen Schauspielerei. Da der Brockhaus auch über das Wirken des Darstellers inhaltlich informiere, bestünde ein sachliches Interesse für die Veröffentlichung.