Das VG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-zugang-zur-opernpremiere-fuer-fotos-von-nacktszenen-6-l-697-09-verwaltungsgericht-koeln-20090507.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 07.05.2009 - Az.: 6 L 697/09) hat einem Journalisten den Zugang zu einer Opernpremie verwehrt,wenn er Aufnahmen von den Massenvergewaltigungs- und Nacktszenen der Inszenierung anfertigen will.
Der Kläger war Pressefotograf und begehrte Zugang zur Opernpremiere des Stücks "Samson et Dalila", um Fotos der Massenvergewaltigungs- und Nacktszenen für eine auflagenstarke Zeitung anzufertigen.
Dies verwehrten die Richter dem Kläger.
Der nackte Körper gehöre zum intimsten Persönlichkeitsbereich eines Menschen. Gerade die Veröffentlichung von Massenvergewaltigungs- und Nacktszenen führe daher zu einer schweren Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Darsteller.
Dieser Eingriff sei auch nicht durch die Pressefreiheit gerechtfertigt. Zwar würden sich die Sänger und Schauspieler selbst in die Öffentlichkeit begeben, wenn sie auf der Bühne auftreten. Jedoch sei ihr Recht dadurch nicht weniger schutzwürdig.
Denn die Öffentlichkeit in einer Aufführung sei nicht dieselbe, wie diejenige, die durch eine Veröffentlichung in einer auflagenstarken Zeitung hergestellt werde.