Die Vermittlung von privaten Sportwetten verstößt gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) und ist daher rechtswidrig, so das VG Dresden <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile sportwettenvermittlung-ins-ausland-ohne-deutsche-konzession-rechtswidrig-6-l-403-08-verwaltungsgericht-dresden-20090717.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 17.07.2009 - Az.: 6 L 403/08).
Der Kläger vermittelte seit Sommer 2008 von Deutschland aus Sportwetten ins Ausland. Er besaß hierfür nur die ausländische Konzession. Die zuständige Behörde war der Auffassung, dass der Kläger hiermit gegen die Vorschriften des GlüStV verstoße und untersagte ihm die Tätigkeit.
Zu Recht wie die Verwaltungsrichter aus Dresden entschieden.
Es bedürfe einer deutschen Lizenz, die vorgelegte ausländische Konzession sei nicht ausreichend. Das Handeln des Klägers verletze somit die Bestimmungen des GlüStV und sei rechtswidrig.
Die behördliche Untersagung sei daher nicht zu beanstanden.