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Kategorie: Onlinerecht

OLG Celle: Bei Online-Flugbuchungen 100% Vorleistungspflicht unwirksam

Die Klausel "Mit Zustandekommen des Vertrages werden sämtliche Zahlungen sofort fällig" auf einem Internet-Portal für Flugbuchungen ist unwirksam <link http: www.online-und-recht.de urteile volle-zahlungspflicht-bei-online-flugreisebuchung-in-agb-unwirksam-oberlandesgericht-celle-20141218 _blank external-link-new-window>(OLG Celle, Urt. v. 18.12.2014 - Az.: 13 U 19/14).

Die verklagte Webseite verwendete in ihren AGB u.a. die Klausel

"Mit Zustandekommen des Vertrages werden sämtliche Zahlungen sofort fällig".

Die Celler Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.

Zwar handle es sich bei einer Flugbuchung um einen Werkvertrag, bei dem klassischerweise eine Vorleistungspflicht bestünde. Jedoch würde im vorliegenden Fall dem Kunden einseitig das Insolvenzrisiko auferlegt.

Dem Verbraucher werde bei Vorauszahlung des gesamten Reisepreises bereits bis zu 11 Monate vor Reisebeginn das volle Vergütungsrisiko ohne Rücksicht darauf aufgebürdet, ob die Beklagte noch fähig und bereit ist, die vertraglich geschuldete Flugbeförderungsleistung zu erbringen.

Die Kunden der Beklagten hätten dabei insbesondere das Risiko einer Insolvenz zu tragen, da im Gegensatz zum Reisevertragsrecht das Risiko, Anzahlungen auf den Reisepreis in der Insolvenz des Reiseveranstalters geltend machen zu müssen, nicht durch eine Sicherheit - vergleichbar dem Sicherungsschein nach <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __651k.html _blank external-link-new-window>§ 651k Abs. 4 BGB - abgedeckt sei.

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